Vergabe der Mittel der Stiftungen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Vergabe der Mittel der Stiftungen

Bei der Verteilung der Mittel konnten in diesem Jahr insgesamt 26.620,34 € ausgeschüttet werden. Doch die Mittelanträge beliefen sich auf eine weit höhere Summe, nämlich 71.403,46 €.

Die Stiftungsbeiräte der MYRIAM C. GRASS Stiftung, der Günther Meyer Stiftung und der Bürgerstiftung hatten damit die Qual der Wahl bzw. der gut gewählten Verteilung der Mittel. Von den insgesamt 26 Anträgen, wurden vier Anträge nicht bewilligt. Bei den anderen konnten zum Großteil nur Teilbeträge bewilligt werden. Insbesondere bei den Anträgen, die deutlich über 1.000 € gelegen haben, mussten Abstriche gemacht werden.

Doch die Stiftungsbeiräte haben eine Auswahl getroffen, die dennoch dazu beiträgt, dass bei den bewilligten Anträgen die Projekte umgesetzt werden können. So haben es die Mittel-Empfängerinnen und Empfänger am Tag der Ausgabe der Mittel bestätigt. Die Freude ist groß gewesen, denn auch wenn es so viele Anträge und damit eine so hohe Antragssumme bisher nicht gegeben hat, haben die zur Verfügung gestellten Mittel insoweit ausgereicht. Diese lagen im Übrigen über den üblicherweise verwendbaren Ansätzen, da die in der MYRIAM C. GRASS Stiftung noch gebündelte Mittel aus den Vorjahren verwendet werden konnten.

Gemeinsam Gutes bewirken: Vergabe unserer Stiftungsmittel an gemeinnützige Organisationen

Unsere Stiftungen (Bürger-Stiftung, MYRIAM C. GRASS Stiftung und die Günther Meyer Stiftung), geführt durch die Kreissparkasse Stade, setzen sich mit Überzeugung und Engagement für [z. B. Bildung, Umweltschutz, soziale Gerechtigkeit etc.] ein. Ein zentrales Instrument dabei ist die Vergabe von Stiftungsmitteln an Organisationen, die sich – genau wie wir – für das Gemeinwohl starkmachen.

Zusammenarbeit mit engagierten Partnerinnen und Partnern

Wir fördern gemeinnützige Organisationen, deren Projekte unsere Ziele teilen und in besonderer Weise zur Verbesserung gesellschaftlicher Rahmenbedingungen beitragen. Dabei ist uns eines besonders wichtig: die partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Denn nachhaltige Wirkung entsteht dort, wo Menschen mit Herz, Verstand und Verantwortung zusammenarbeiten.

Wie funktioniert die Förderung?

Unsere Stiftungsmittel vergeben wir auf Grundlage klar definierter Förderkriterien, die sich an unserer Satzung orientieren. Förderfähig sind in der Regel:

• Projekte mit konkretem gesellschaftlichem Nutzen

• Organisationen mit anerkannter Gemeinnützigkeit

• Maßnahmen mit nachvollziehbarer Wirkung und realistischer Planung

Interessierte Organisationen können sich in einem definierten Zeitraum mit einem formlosen Antrag oder über unsere Online-Plattform bewerben. Ein zentrales Anliegen ist uns dabei Transparenz: Alle Anträge werden sorgfältig geprüft und die Entscheidungen nachvollziehbar dokumentiert.

Was uns bei der Auswahl wichtig ist

Wir legen großen Wert auf:

• Nachhaltigkeit und Wirkung

Die Projekte sollten langfristig wirken und konkrete Veränderungen anstoßen.

• Innovation und Vorbildcharakter

Wir fördern gerne Ideen, die neue Wege gehen und zur Nachahmung anregen.

• Zielgruppenorientierung

Die Maßnahmen sollten klar benennen, wem sie zugutekommen und wie.

Unsere Verantwortung – Ihre Verlässlichkeit

Als Stiftungen handeln wir mit dem Vertrauen unserer Förderer/innen und Spender/innen – und dieses Vertrauen geben wir weiter: an Organisationen, die sorgfältig mit den anvertrauten Mitteln umgehen. Deshalb bitten wir um einen transparenten Kostenplan, regelmäßige Zwischennachweise und einen abschließenden Verwendungsnachweis.

Haben Sie ein Projekt, das unsere Unterstützung verdient?

Dann freuen wir uns, von Ihnen zu hören! Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kreissparkasse Stade unter https://www.ksk-stade.de/de/home/ihre-sparkasse/stiftungen/buerger-stiftung.html?n=true&stref=imagebox

Füllen Sie gerne den Antragsvordruck aus und senden Sie uns diesen an stiftungen@horneburg.de. Über die Anträge, die bis Ende April eines Jahres eingegangen sind, wird jährlich einmal zur Sommerpause entschieden.